Zeit bis zur Abholung des neuen Löschgruppenfahrzeugs 24.05.2012 12:00 4 Tage
Nächster Termin aktive Wehr:
 
24 Tage 21 Stunden
Atemschutzübung
am 13.06.2012 um 18:30
im Feuerwehrhaus Mimberg
 
Nächster Termin Jugendgruppe:
 
12 Tage 20 Stunden
Nachtmarsch
am 01.06.2012 um 18:00
im Feuerwehrhaus Mimberg
 
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Unwetterwarnungen DWD

© Deutscher Wetterdienst, Offenbach (DWD)
Der richtige Notruf 112 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Maik Heyden   

Hier erfahren Sie, wie Sie einen Notruf richtig absetzen und was Sie beachten müssen.

 

Notruf 112

Wenn ich Ersten-Hilfe leiste und einen Fehler mache, werde ich noch belangt.

Das ist Unsinn! Jeder Mensch ist dazu verpflichtet, einer Person Hilfe zu leisten, wenn die Situation es verlangt. Wenn eine Person in einer Notlage nach ihren Möglichkeiten versucht zu helfen, dann hat dies für sie weder strafrechtlich noch zivilrechtlich negative Konsequenzen, auch wenn die Hilfe nicht in objektivem Sinne optimal verläuft. Erleidet sie selbst bei der Hilfeleistung einen Schaden, so bestehen etliche Möglichkeiten des Schadensausgleichs. Wird dagegen nicht geholfen, so können sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich erhebliche Folgen auf den Nichthelfer zukommen - und dies selbst dann, wenn er - aufgrund sorgfaltswidrig mangelnder Erkundung - keine Ahnung von der Notlage hat.

Notruf

112

Sie erreichen in Bayern die zuständige Integrierte Leitstelle für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung jederzeit (über Festnetz und Mobilfunk) unter der gebührenfreien Notrufnummer "112".


Durch Wählen der Telefonnummer 112  (ohne Vorwahl / gilt auch für Handys und Autotelefon) wird man mit der zuständigen ILS  (für Mimberg ist dies die ILS in Nürnberg) verbunden. Die Leitstelle Nürnberg ist eine ILS im Vollbetrieb und immer abhängig von der Tageszeit und somit von dem Anruf und Einsatzaufkommen zwischen 7 und 15 Mitarbeiter die Dienst haben. Die Leitstelle ist für: Stadt Nürnberg, Lkr. Nürnberger Land, Stadt Fürth, Lkr. Fürth, Stadt Erlangen, Lkr. Erlangen-Höchstadt zuständig.


ZustFolgende Angaben sollten Sie machen:

Was ist passiert?

Umschreiben Sie das Ereignis bitte in kurzen prägnanten Stichworten, z.B. Verkehrsunfall, bewustlose Person, Sturz von einer Leiter, Feuer, Explosion.... Falls Personen eingeklemmt sind, so teilen Sie dies bitte mit.

Wo ist es passiert?

Ortsangabe - Ort, Stadtteil, Straße, Hausnummer und ergänzende Angaben. Sie sind am Unfallort fremd? Fragen sie Ortsansässige/Passanten und bitten um Hilfe bei der Ortsbestimmung. Hier gilt: Je genauer die Ortsangabe, desto weniger Zeit verbringen die Einsatzkräfte mit dem Suchen nach der Einsatzstelle.

Rufen Sie vom Handy aus an, so müssen ihre Angaben besonders präzise sein, da ihre Telefonnummer keinem Ort oder Stadt zugeordnet werden kann.

Für Bundesautobahnen und Kraftfahrtbundesstraßen ist die Kilometerangabe und die Fahrtrichtung von entscheidender Wichtigkeit, denn ein Wenden auf Autobahnen ist nicht möglich. Eine genaue Ortsangabe könnte folgendermaßen sein: B8  in Fahrtrichtung von Feucht nach Neumarkt, kurz hinter der Ausfahrt Mimberg oder bei Km 9,0.

Wie viele Verletzte/Erkrankte?

Bitte teilen Sie möglichst genau die Anzahl der Verletzten/Erkrankten mit, bei größeren Unfällen reicht eine wohl überlegte Schätzung aus. Bitte über- oder untertreiben Sie nicht.

Welche Art der Verletzung/Erkrankung?

Bitte nennen Sie auch die Art der Verletzung oder Erkrankung, damit evtl. weitere geeignete Einsatzmittel gleich mit entsandt werden können.

Wer meldet das Ereignis?

Nennen Sie bitte ihren Namen und eine Rückrufnummer für Nachfragen und falls möglich bleiben Sie in Reichweite dieses Apparates. Erwarten Sie die Einsatzkräfte zwecks gezielter Einweisung.


Leisten Sie Erste-Hilfe! Auch Sie könnten einmal darauf angewiesen sein. Niemand verlangt von Ihnen unmögliches.

Automatische Brandmeldeanlagen:

Größere Industriebetriebe, Hotels, Schulen und Einrichtungen mit hohem Gefährdungspotential verfügen über eine automatische Brandmeldeanlage. Erkennen die dort installierten Rauchmelder einen Brand, so wird automatisch eine Alarmmeldung an die zuständige Leitstelle weitergeleitet. Zusätzlich wird noch im Feuerwehrgerätehaus der Alarm an der Brandmeldezentrale angezeigt.

Durch den Alarm wird an dem betroffenen Objekt ein alarmgesicherter Schlüsseltresor freigeschaltet, welcher dann mit einem Spezialschlüssel durch die Feuerwehr geöffnet werden kann, so dass die Feuerwehr Zugang zu der Brandmeldeanlage im Objekt erhält. Dort wiederum wird der auslösende Brandmelder angezeigt.

Weitere Alarmierungsmöglichkeiten:

Auf Autobahnen und teilweise auch auf Bundesstraßen sind Notrufsäulen aufgestellt über welche es möglich ist, einen Notruf abzusetzen.

Schwarze Markierungspfeile auf den Verkehrs-Leitpfosten weisen die Richtung zur nächst gelegenen Notrufsäule.

Rechtliche Situation


In Deutschland ist jeder gesetzlich verpflichtet, erste Hilfe zu leisten, sofern ihm unter anderem die Hilfeleistung den Umständen nach zuzumuten ist, er durch die Hilfeleistung nicht andere wichtige Pflichten verletzt und sich der Helfer durch die Hilfeleistung nicht selbst in Gefahr bringen muss (vgl. Paragraf 323c Strafgesetzbuch). Wer nicht hilft, macht sich der unterlassenen Hilfeleistung, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann, schuldig (siehe auch: Rechtliche Aspekte bei Hilfeleistung). Ist der Hilfeleistende Arzt, so muss er nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München zumindest die Regeln des Basic Life Support (BLS) beachten. Andernfalls kommt eine Haftung in Frage.

Und so werden wir alarmiert:

Nachdem der Leitstellendisponent alle Daten erfasst hat, wählt er anhand des von Ihnen geschilderten Ereignisses die erforderlichen Einsatzmittel aus. Handelt es sich hierbei z.B. um einen Verkehrsunfall mit einer eingeklemmten Person auf der B8, Höhe Ausfahrt Mimberg, in Richtung Neumarkt, so wird ein Rettungswagen, der Notarzt und die für diesen Abschnitt zuständige Feuerwehr alarmiert. Art und Umfang der alarmierten Einsatzmittel ist vom Ereignis abhänig.

Bei der Alarmierung der Feuerwehr wird hierbei noch unterschieden ob es sich um einen Tages- oder Nachteinsatz handelt. Da tagsüber weniger Einsatzkräfte vor Ort verfügbar sind, werden bei diesem Ereignis alle Funkalarmempfänger und Sirenenalarm ausgelöst. Nachts würden hier lediglich die Funkalarmempfänger ausgelöst werden. Es ist auch möglich nur einen Teil der Funkalarmempfänger auszulösen. Dies ist wiederum vom Ereignis abhänig.

Bei seinen Entscheidungen - wer ist wann und wie zu alarmieren - wird der Disponent von einer speziellen Software (unterstützt. Alle relevanten Daten sind in einer Datenbank hinterlegt.

Rettungsleitstelle Nürnberg


Notruf Annahme


Erfassen der abgefragten Daten

Computergestützte Alarmierung

Ausrücken der Rettungskräfte


Notrufsäule und Verkehrs-Leitpfosten



Hausnotruf:


Leider kommt es immer wieder vor, dass Menschen, die alleine leben, im Notfall ohne Hilfe bleiben, weil sie sich nicht rechtzeitig bemerkbar machen können. Negativ Beispiele kann man fast täglich der Presse entnehmen. Mit einem Hausnotruf-System, das nahezu alle großen Hilfsorganisationen anbieten, kann hier Abhilfe geschaffen werden. Hausnotrufteilnehmer bekommen ein Zusatzgerät zum Telefon und einen kleinen Apparat, den sogenannten Funkfinger.

Im Notfall brauchen sie dann nur auf diesen Funkfinger zu drücken und sofort wird die Sprechverbindung zur entsprechenden Notrufzentrale - auch mitten in der Nacht - hergestellt. Das funktioniert auch, wenn das Telefon in einem anderen Raum steht, der Hausnotrufteilnehmer sich im Garten, im Keller oder unter der Dusche befindet - Voraussetzung ist nur, dass er den Funkfinger immer am Körper trägt.


Leisten Sie Hilfe, soweit Sie sich nicht selbst in Gefahr bringen!
Erwarten Sie die Einsatzkräfte an der Straße!
Helfen Sie den Rettungskräften beim Auffinden des Ereignisortes!

Hinweise für Gehörlose, Schwerhörige und Ertaubte

Notfall Telefax (Vordruck)

Fax-Notrufnummern der Feuerwehren in Bayern

Fax-Notrufnummern des Rettungsdienstes in Bayern

Hinweise für Notrufabfragestellen

Rufnummer 19222 für den Rettungsdienst in Bayern