Wie Sie einen Notruf richtig absetzen und was Sie beachten müssen.
Von wo auch immer Sie anrufen, die richtige Notrufnummer zur nächsten Rettungsleitstelle ist:
112
Oft gehen wertvolle Sekunden verloren, weil Anrufer, die einen Unfall melden und Hilfe anfordern, sich während des Notrufs verheddern. Halten Sie sich unbedingt an die fünf Ws:
Wo?
Geben Sie den genauen Ort an, an dem sich der Unfall ereignet hat. Bei komplizierteren Örtlichkeiten gegebenenfalls sogar eine genaue Wegbeschreibung.
Was ist passiert?
Beschreiben Sie den Unfall.
Wie viele Verletzte?
Nennen Sie die Zahl der Verletzten, bei Kindern unbedingt auch das Alter.
Welche Verletzungen?
Beschreiben Sie nach Ihrer Beobachtung die Schwere der Verletzung - z.B. atmet nicht, hat sich am ganzen Körper verbrüht, Stromschlag, Sturz mit Bein- oder Armbruch, der Knochen durchsticht die Haut.
Warten Sie auf Rückfragen!
Beenden Sie das Telefongespräch erst dann, wenn die Rettungsleitstelle Ihnen sagt, dass sie alle Informationen erhalten hat! Normalerweise fällt darunter die Aufnahme der Daten des Anrufers.
Wann sollte ich den Notruf absetzen?
Zögern Sie nie, den Notarzt- bzw. Rettungswagen zu rufen! Der Notruf 112 ist immer kostenlos – auch über Handy! Über Handy ist die Notrufnummer 112 auch ohne Eingabe der PIN-Nummer immer erreichbar.
Beachten Sie, dass es auf Grund unterschiedlicher Netzgebiete nicht immer die nächstgelegene Zentrale ist, die sich meldet; aber da die Notrufzentralen untereinander verbunden sind, wird Ihre Meldung schnellstens weitergeleitet.
Hinweis: Um möglichem Missbrauch vorzubeugen sind seit 2009 Notrufe mit dem Handy nur mit eingelegter und betriebsbereiter SIM-Karte möglich.
Wichtige Telefonnummern
Krankentransport | 19222 |
Krankenärztlicher Notfalldienst | 01805/191212** |
Giftnotruf Nürnberg | 09 11/3 98 24 51 oder |
Polizeirevier Altdorf | 09187/95000 |
0800/6888000 | |
Telefonseelsorge | 0800/1110222 od. 0800/1110111 |
Kinder- und Jugendsorgentelefon | (0800) 1110333 |
0180 2 713600* oder 0911 263984 | |
0180 2 713538* oder 0911 264370 | |
| 0180 2 713724* oder 0911 890315 |
0170 /7849301 |
* nur 6 ct pro Anruf aus dem Festnetz der Deutschen Telekom
** nur 12ct pro Anruf aus dem Festnetz der Deutschen Telekom.
Bei Anrufen aus den Mobilfunknetzen gelten möglicherweise abweichende Preise.
Leisten Sie Erste Hilfe
Leisten Sie Erste Hilfe! Auch Sie könnten einmal darauf angewiesen sein. Niemand verlangt von Ihnen unmögliches.
Wenn ich Ersten-Hilfe leiste und einen Fehler mache, werde ich noch belangt.
Das ist Unsinn! Jeder Mensch ist dazu verpflichtet, einer Person Hilfe zu leisten, wenn die Situation es verlangt. Wenn eine Person in einer Notlage nach ihren Möglichkeiten versucht zu helfen, dann hat dies für sie weder strafrechtlich noch zivilrechtlich negative Konsequenzen, auch wenn die Hilfe nicht in objektivem Sinne optimal verläuft. Erleidet sie selbst bei der Hilfeleistung einen Schaden, so bestehen etliche Möglichkeiten des Schadensausgleichs. Wird dagegen nicht geholfen, so können sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich erhebliche Folgen auf den Nichthelfer zukommen - und dies selbst dann, wenn er - aufgrund sorgfaltswidrig mangelnder Erkundung - keine Ahnung von der Notlage hat.
Rechtliche Situation
In Deutschland ist jeder gesetzlich verpflichtet, erste Hilfe zu leisten, sofern ihm unter anderem die Hilfeleistung den Umständen nach zuzumuten ist, er durch die Hilfeleistung nicht andere wichtige Pflichten verletzt und sich der Helfer durch die Hilfeleistung nicht selbst in Gefahr bringen muss (vgl. Paragraf 323c Strafgesetzbuch). Wer nicht hilft, macht sich der unterlassenen Hilfeleistung, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann, schuldig (siehe auch: Rechtliche Aspekte bei Hilfeleistung). Ist der Hilfeleistende Arzt, so muss er nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München zumindest die Regeln des Basic Life Support (BLS) beachten. Andernfalls kommt eine Haftung in Frage.
Alarmierungsmöglichkeiten
Automatische Brandmeldeanlagen:
Größere Industriebetriebe, Hotels, Schulen und Einrichtungen mit hohem Gefährdungspotential verfügen über eine automatische Brandmeldeanlage. Erkennen die dort installierten Rauchmelder einen Brand, so wird automatisch eine Alarmmeldung an die zuständige Leitstelle weitergeleitet. Zusätzlich wird noch im Feuerwehrgerätehaus der Alarm an der Brandmeldezentrale angezeigt.
Durch den Alarm wird an dem betroffenen Objekt ein alarmgesicherter Schlüsseltresor freigeschaltet, welcher dann mit einem Spezialschlüssel durch die Feuerwehr geöffnet werden kann, so dass die Feuerwehr Zugang zu der Brandmeldeanlage im Objekt erhält. Dort wiederum wird der auslösende Brandmelder angezeigt.
Weitere Alarmierungsmöglichkeiten:
Auf Autobahnen und teilweise auch auf Bundesstraßen sind Notrufsäulen aufgestellt über welche es möglich ist, einen Notruf abzusetzen.
Schwarze Markierungspfeile auf den Verkehrs-Leitpfosten weisen die Richtung zur nächst gelegenen Notrufsäule.
Und so werden wir alarmiert
Nachdem der Leitstellendisponent alle Daten erfasst hat, wählt er anhand des von Ihnen geschilderten Ereignisses die erforderlichen Einsatzmittel aus. Handelt es sich hierbei z.B. um einen Verkehrsunfall mit einer eingeklemmten Person auf der B8, Höhe Ausfahrt Mimberg, in Richtung Neumarkt, so wird ein Rettungswagen, der Notarzt und die für diesen Abschnitt zuständige Feuerwehr alarmiert. Art und Umfang der alarmierten Einsatzmittel ist vom Ereignis abhänig.
Bei der Alarmierung der Feuerwehr wird hierbei noch unterschieden ob es sich um einen Tages- oder Nachteinsatz handelt. Da tagsüber weniger Einsatzkräfte vor Ort verfügbar sind, werden bei diesem Ereignis alle Funkalarmempfänger und Sirenenalarm ausgelöst. Nachts würden hier lediglich die Funkalarmempfänger ausgelöst werden. Es ist auch möglich nur einen Teil der Funkalarmempfänger auszulösen. Dies ist wiederum vom Ereignis abhänig.
Bei seinen Entscheidungen - wer ist wann und wie zu alarmieren - wird der Disponent von einer speziellen Software (unterstützt. Alle relevanten Daten sind in einer Datenbank hinterlegt.